Die Verrechnung der Leistung mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Nach dem Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse, erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend des jeweiligen Leistungstarifs. Das bedeutet, sie kommen mit einer "Verordnung für Massagen" ihres praktischen Arztes oder Facharztes zu mir. Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung über alle Behandlungen und beide Unterlagen (Verordnung, Rechnung) reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
Gibt es eine Rückerstattung von der Krankenkasse?
Die Verrechnung der Leistung mit den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Nach dem Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen Heilmasseur und anschließender Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse, erfolgt die Refundierung eines Kostenzuschusses entsprechend des jeweiligen Leistungstarifs. Das bedeutet, sie kommen mit einer "Verordnung für Massagen" ihres praktischen Arztes oder Facharztes zu mir. Nach Beendigung der Therapie erhalten Sie von mir eine Rechnung über alle Behandlungen und beide Unterlagen (Verordnung, Rechnung) reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.
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