Die Verrechnung der Leistung mit den
gesetzlichen Sozialversicherungsträgern erfolgt
nach dem Wahlarztprinzip. Nach dem
Begleichen der Rechnung beim freiberuflichen
Heilmasseur und anschließender Einreichung
der Rechnung bei der Krankenkasse, erfolgt die
Refundierung eines Kostenzuschusses
entsprechend des jeweiligen Leistungstarifs.
Das bedeutet, sie kommen mit einer
"Verordnung für Massagen" ihres praktischen
Arztes oder Facharztes zu mir. Nach
Beendigung der Therapie erhalten Sie von mir
eine Rechnung über alle Behandlungen und
beide Unterlagen (Verordnung, Rechnung)
reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.